Dj Rush Ihr Hochzeit und Event Dj
Ohne meine Musik wäre Ihre Feier nicht komplett

AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

1.) Vertragspartner
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind rechtswirksam für das Vertragsverhältniss zwischen DJ Rush und dem Veranstalter (Kunden).
2.) Allgemeines
Am Datum der Buchung, verpflichtet DJ Rush sich an die ortsüblichen Anforderungen anzupassen und sein Bestes zu leisten. Auf Wunsch auch mit anlassgemäßer Kleidung (Sofern diese sich finanziell im Rahmen hält und keinen erheblichen Mehraufwand darstellt). Die Gage bzw. das Honorar richtet sich nach dem im Vorgespräch / Email verhandelten Preis. Mit dem schicken einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief oder E-Mail, geht der Kunde gemäß dem ihm vorliegenden Angebot von DJ Rush einen rechtsverbindlichen Vertag mit Stefan Werner ein.
3.) Zahlung
Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an Stefan Werner (DJ Rush) direkt vorzunehmen, akzeptiert wird: Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung. Zahlung per Überweisung vor oder nach der Veranstaltung darf nur nach vorheriger Klärung und Zustimmung durch DJ Rush erfolgen. Unzulänglichkeiten mit Leistungen müssen vor Ort besprochen werden. Nachträglich werden keine Reklamationen anerkannt und es besteht kein Recht auf Abzüge oder Einbehaltung der verhandelten Gage.
4.) Verpflegung
Der Veranstalter verpflichtet sich ausreichend alkoholfreie Getränke und anlassübliche Mahlzeiten für DJ Rush zu Verfügung zu stellen. Hotel und Übernachtungskosten werden durch DJ Rush bei Bedarf vorher mit dem Vertragspartner abgesprochen.
5.) Anlieferung & Parken
Beim Be- und Entladen der Technik ist für barrierefreie Zufahrt zur Location zu sorgen. Bei größeren Distanzen (z.B. lange Wege über 50 Meter vom Fahrzeug bis zum Einsatzort, 1ster Stock ohne Aufzug) zum Einsatzort, ist für das Be- und Entladen, vom Veranstalter ein Helfer zu stellen. Der Veranstalter verpflichtet sich für den Lieferwagen von DJ Rush in der Nähe der Location einen Parkplatz zu Verfügung zu stellen. Der Auf- und Abbau findet soweit nichts anderes vereinbart wurde, unmittelbar vor bzw. nach der Veranstaltung statt. Solle der Aufbau/Abbau zu einer anderen Zeit erwünscht sein, so werden die Kosten für eine weitere Anfahrt und Abfahrt gesondert geregelt und schriftlich festgehalten.
6.) GEMA-Gebühren
Bei privaten Veranstaltungen fällt in der Regel keine Gema-Gebühr an. Grundsätzlich verpflichtet sich aber der Veranstalter für alle evtl. anfallenden Gema-Gebühren aufzukommen und diese an die Gema zu entrichten. (Z.b. bei öffentlichen Veranstaltungen mit Eintrittsgeldern oder Betriebsfeiern mit Geldwertem Vorteil für die Mitarbeiter)
7.) Stornierung des Vertrages
Der Veranstalter kann den Vertrag stornieren, dabei greifen folgende Regelungen:
Bis 5 Monate vor Veranstaltung: keine Stornogebühr
Ab 4 Monate vor Veranstaltung: 30% des Angebotspreises
Ab 3 Monate vor Veranstaltung: 50% des Angebotspreises
Ab 2 Monate vor Veranstaltung: 70% des Angebotspreises
Ab 1  Monat vor Veranstaltung:    85% des Angebotspreises
Außer der Veranstalter kann nachweisen, daß der tatsächlich entstandene Schaden niedriger ist.
Ein Rücktritt seitens DJ Rush ist nur möglich durch höhere Gewalt wie z.B.:
technisch bedingte Ausfälle
Krankheit/Unfall (ärztliches Attest muß vorliegen)
Tod
DJ Rush wird einen DJ-Kollegen mit vergleichbarer Leistung stellen (außer bei Tod). Sollte DJ Rush keinen DJ-Ersatz stellen können so zahlt DJ Rush ebenfalls die o.g. Stornokosten. Ein Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat spätestens 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn telefonisch und / oder schriftlich / per E-Mail zu erfolgen.
8.) Absage / Stornierung bei Pademie (Covid-19)
A) Absage aufgrund eines Versammlungsverbotes
Bei sämtlichen Veranstaltungen, die aufgrund eines Versammlungsverbotes abgesagt werden, greift das Prinzip der höheren Gewalt. Der Paragraph §275 BGB beschreibt das Prinzip der „Unmöglichkeit“. Dies bedeutet, dass es sowohl dem Veranstalter unmöglich ist das geplante Event durchzuführen, als auch dass der Dienstleister nicht in der Lage ist seine Leistung zu erbringen. In diesem Fall greift die sogenannte „Befreiung von den Hauptleistungspflichten“ die im Paragraph §326 BGB geregelt ist. In diesem Falle muß der Dienstleister seine Leistung nicht erbringen und der Kunde muß für ausgehandelte Gagen ebenfalls nicht aufkommen.
B) Absage durch den Kunden ohne Versammlungsverbot
In diesem Fall gelten die bereits aufgeführten vereinbarten Konditionen unter Punkt 7, evtl. werden hier nach Rücksprache mit DJ Rush spezielle Lösungen angeboten.
9.) Haftung
Der Veranstalter haftet ausschließlich vor, nach und während der Veranstaltung für Personen- und Sachschäden, insofern ein Schaden nicht durch ein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten durch DJ Rush verursacht wurde. Der Veranstalter haftet ebenfalls für Schäden an dem Equipment & Datenträgern von DJ Rush die vor, nach oder während der Veranstaltung durch den Veranstalter oder dessen Gäste verursacht wurden. Der Veranstalter ist für die persönliche Sicherheit von DJ Rush verantwortlich. DJ Rush haftet nicht für äußere Einflüsse ( höhere Gewalt, Stromschwankungen, Stromausfall, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Lautstärkebeschränkungen, Betriebsstörungen, wetterbedingte Ausfälle ) sowie alle anderen nicht durch Ihn zu verantwortenden Umstände, die Ihn daran hindern die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde hat in diesen Fällen kein Recht von der getroffenen Vereinbarung/Vertrag zurück zu treten, kein Recht auf Minderung, kein Recht die Zahlung zu verweigern und kein Recht auf Schadensersatzansprüche.
10.) DJ-Bewertung:
Ein weiterer Punkt des Vertrages ist, dass der Auftraggeber nach erfolgreicher Durchführung der Veranstaltung, eine Bewertung auf einer Plattform von DJ Rush (z.B. Webseite, Facebook, Google, Twitter, Instagram, etc) hinterlässt.
11.) Salvatorische Klausel:
Falls eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig ist, berührt dies nicht den Bestand des übrigen Vertrages. Die ungültige Klausel wird durch die entsprechende gesetzliche Vorschrift – soweit vorhanden – ersetzt. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und des ausdrücklichen Einverständnisses beider Parteien.
12.) Widerrufsrecht:
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Buchung und kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Der Widerruf muß in einer eindeutigen Erklärung an DJ Rush gesendet werden. Z.B. Email oder Brief. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat DJ Rush Ihnen alle Zahlungen, die er von Ihnen erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei Ihm eingegangen ist.